Infos zum 9-Euro-Ticket

Hier die offiziellen Infos der VWS:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Rahmen des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiekosten hat die Bundesregierung beschlossen, den ÖPNV für drei Monate für alle Mitbürger und Mitbürgerinnen deutlich günstiger zu gestalten.

Daher werden für die Monate Juni, Juli und August deutschlandweit gültige MonatsTickets für 9 Euro eingeführt. Abonnentinnen und Abonnenten erhalten das 9-Euro-Ticket automatisch, indem maximal 9 Euro abgerechnet werden und das Abo eine deutschlandweite Gültigkeit erhält.

 

Hiervon profitieren auch alle Schüler:innen und können im Aktionszeitraum Juni, Juli und August für maximal 9 Euro im Monat bundesweit Bus und Bahn im Nahverkehr nutzen.

 

Für Sie als Schulträger/Schule bedeutet das:

 

Für Juni und August gelten die Zeitabschnitte der SchulwegMonatsTickets uneingeschränkt für den ganzen Monat; es werden automatisch lediglich 9 Euro pro Monat/Schüler berechnet Grundsätzlich gilt, dass mit den SchulwegMonatsTickets in den genannten 2 Monaten deutschlandweit rund um die Uhr der öffentliche Nahverkehr genutzt werden kann - egal welcher Geltungsbereich auf dem Ticket aufgedruckt ist oder welche zeitlichen Einschränkungen eigentlich für das Ticket gilt.

 

Ø  Zeitabschnitte für den Monat Juni mit Aufdruck „gültig bis 25.06.22“ gelten in Verbindung mit der als Anlage beigefügten Bescheinigung bis zum Ende des Monats; bitte bei Bedarf an die Schüler aushändigen. Die Schüler können die Bescheinigung selber ausfüllen! Wenn im Vorfeld machbar, bitte einen Stempel der Schule dazu setzen.

Ø  Zeitabschnitte für den Monat August erhalten, soweit vertrieblich noch umsetzbar, den Aufdruck „August 22“ und sind somit für den ganzen Monat gültig. Die für die Ausstellung der SchulwegMonatsTickets zuständigen Verkehrsunternehmen bemühen sich, die Vorlauffristen für den Versand der SchulwegMonatsTickets zu verkürzen und stellen die von Ihnen bestellten Tickets möglichst noch vor dem 31.07.22 zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, wenn dieses nicht in jedem Fall funktioniert.  

Ø  Die Abrechnung der Verkehrsunternehmen mit Ihnen als Schulträger erfolgt auf der Basis des bisherigen Verfahrens; die Berücksichtigung des reduzierten Betrages für die Monate Juni und August zwischen Schule/Schulträger und VWS erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgern, im Bereich Westfalen-Süd der ZWS.

  • Da für den Ferienmonat Juli kein SchulwegMonatsTicket ausgegeben wird, können bzw. müssen Schüler wie andere Fahrgäste auch für den Juli ein „9-Euro-Ticket Juli“ im Barverkauf erwerben, um die deutschlandweite Nutzungsmöglichkeit zu erhalten.

 

  • Sonderregelung für Schulträger mit SchülerTicket Westfalen-Süd, SchülerTicket Westfalen

Die im Rahmen von SchülerTicket-Verträgen im Abo an die Schüler ausgegebenen Tickets werden für die Schulträger auf 9 € reduziert.

Die Abrechnung der Basisbeträge zwischen Schulträger und der VWS als Kundenvertragspartner erfolgt auf der Basis der vertraglich vereinbarten Regularien; die Berücksichtigung des reduzierten Betrages für die Monate Juni, Juli und August erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgern, im Bereich Westfalen-Süd der ZWS.

Hier die Regelungen in Kurzform:

  • Ticketart:SchülerTicket Westfalen-Süd als 9-Euro-Ticket
  • Zeitraum:vom 01.06.22 00:00 Uhr bis 31.08.22 23:59 Uhr
  • Gültigkeitsraum:deutschlandweit
  • Gültig für: Bus, Straßenbahn, U-Bahn und Züge im Nahverkehr (RB, RE, S-Bahn)
    N1-N6 mit ZuschlagTicket! Kostet im Aktionszeitraum 0,00 EUR !!!
  • NICHT gültig im Fernverkehr der Bahn (ICE, IC, EC); Ausnahme IC34 zwischen Dillenburg – Siegen – Iserlohn-Letmathe
  • KEINE Nutzung der 1. Klasse; auch nicht mit Aufpreistickets
  • Mitnahmeregelung: Keine.

Grundsätzlich gilt, dass mit den SchülerTickets in den genannten 3 Monaten deutschlandweit rund um die Uhr der öffentliche Nahverkehr genutzt werden kann - egal welcher Geltungsbereich auf dem Ticket aufgedruckt ist.

 

Bzgl. der Abrechnung der SchulwegMonatsTickets/SchülerTickets erfolgten in den letzten Wochen Abstimmungsgespräche mit der VWS und der WestfalenTarif GmbH.

 

Die Abrechnung der VWS mit Ihnen als Schulträger erfolgt grundsätzlich auf der Basis des bisherigen Verfahrens. Die Berücksichtigung des reduzierten Betrages für die Monate Juni und August sollte in Abstimmung mit der VWS unter folgenden Parametern erfolgen:

 

  • Schulträgeranteil und Eigenanteil werden als Einheit betrachtet. Der Eigenanteil wird für den Aktionszeitraum auf maximal 9 Euro gedeckelt. Eigenanteile unter 9 Euro werden weiterhin in gleicher Höhe erhoben. Die Schulträger steuern die Differenz zwischen 9 Euro und dem Eigenanteil (in den Fällen, in denen der Eigenanteil niedriger als 9 € ist) bei.

 

  • Im Kreis Olpe / Siegen-Wittgenstein haben wir mit Blick auf das VGWS-SchülerTicket für Schüler mit Wohnsitz und Schulbesuch im Kreis Olpe bzw. Siegen-Wittgenstein keinen Eigenanteil anspruchsberechtigter Kinder. Somit gilt diesbezüglich folgendes Szenario:

o   Normalzustand: Schulträgeranteil (50 €) + Eigenanteil (0 €) = Gesamtbetrag (50 €)

o   Aktionszustand: Schulträgeranteil (9 €) + Eigenanteil (0 €) = Gesamtbetrag (9 €)

o   Differenz/Ausgleichsbetrag: Normalzustand (50 €) – Aktionszustand (9 €) = Ausgleichsbetrag (41 €)

o   Ticketpreis für Selbstzahler wird auf 9 € abgesenkt.

 

  • In der Abrechnung haben wir nun zwei Schuljahre und zum 01.08.2022 den Tarifwechsel. Daher folgende Übersicht:

Ø  Juni 2022 (01.-30.06.22)

o   Normalzustand: Schulträgeranteil (Bsp 1S 67,60 €) + Eigenanteil (0 €) = Gesamtbetrag (67,60 €)

o   Aktionszustand: Schulträgeranteil (9 €) + Eigenanteil (0 €) = Gesamtbetrag (9 €)

o   Differenz/Ausgleichsbetrag: Normalzustand (67,60 €) – Aktionszustand (9 €) = Ausgleichsbetrag (58,60 €)

 

Ø Juli 2022 (01.-31.07.22): Im Zuge des VGWS-SchülerTickets vollständig abgedeckt. Kreise finanzieren 12. Monat. Anderen Kunden mit Schulträgertickets (11-Monatstickets), z. B. aus Nachbargebieten, denen im Juli ein reguläres Ticket ausgestellt wird, wird der Eigenanteil regulär bis zu 9 € erhoben. Kunden, denen im Juli kein Ticket ausgestellt wird, müssen ein reguläres 9 €-Ticket erwerben.

 

Ø  August 2022 (01.-31.08.22)

o   Normalzustand: Schulträgeranteil (Bsp 1S 70,00 €) + Eigenanteil (0 €) = Gesamtbetrag (70,00 €)

o   Aktionszustand: Schulträgeranteil (9 €) + Eigenanteil (0 €) = Gesamtbetrag (9 €)

o   Differenz/Ausgleichsbetrag: Normalzustand (70,00 €) – Aktionszustand (9 €) = Ausgleichsbetrag (61,00 €)

 

 

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass alle Verkehrsunternehmen mit Hochdruck an der vertrieblichen Umsetzung arbeiten, um eine möglichst erfolgreiche Aktion durchführen zu können. Auf Grund der kurzen Vorlauffristen sind sicherlich nicht alle Problemfelder vollständig ausgeräumt; hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

ppa. Stephan Degen

Verkehrswirtschaft / Tarif

 

VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH

Marienhütte 2

57080 Siegen

 

Telefon: +49 271 3181-4050

Telefax: ./.

stephan.degen@vws-siegen.de

www.vws-siegen.de

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